Bis 2015 sind über 50.000 zusätzliche Studienplätze entstanden. Bund muss zügig Verhandlungen mit Ländern und Hochschulorganisationen aufnehmen, damit bald Klarheit herrscht. Fortsetzung des Hochschulpaktes muss auch die berufliche Bildung in den Blick nehmen
CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Fortführung und Verstetigung des Hochschulpaktes 2020 (HSP) zwischen Bund und Ländern zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze verständigt. Die Forderung der Regierungsfraktionen in Hessen an den Bund, zeitnah die Verhandlungen hierzu aufzunehmen, war Gegenstand der Plenardebatte am Mittwoch. Die Regierungsfraktionen hatten begleitend einen Antrag unter dem Titel „Bund-Länder-Hochschulpakt 2020 muss verstetigt werden“ eingebracht (Drs. 19/6483). Dazu erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Karin Wolff:
„Der Hochschulpakt 2020 ist eine Erfolgsgeschichte. Bereits in seiner ersten Phase von 2007 bis 2010 haben die hessischen Hochschulen die Vorgaben mit mehr als 9.300 zusätzlichen Studienplätzen deutlich übertroffen. In der zweiten Phase bis 2015 wurden durch das Engagement der staatlichen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften weitere 42.800 geschaffen. Dazu haben sie neue Studienangebote entwickelt, Infrastruktur errichtet und Personal rekrutiert.
Die Erfolge bei der Bewältigung dieser rasanten Entwicklung wären gefährdet, wenn der HSP 2020 ohne eine verbindliche Anschlussregelung ausliefe. Auch sind die Hochschulen auf eine stabile Finanzausstattung angewiesen und brauchen Planungssicherheit. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass sich CDU/CSU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt haben, die Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b Grundgesetz (GG) dauerhaft verstetigen und die konkreten Förderkriterien alle sieben Jahre periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandeln zu wollen. Jetzt muss der Bund zügig Verhandlungen mit den Ländern und Hochschulorganisationen aufnehmen, damit schnellstens Klarheit für die Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften herrscht.
Das Land Hessen unterstützte diese Anstrengungen in Ergänzung der Bundesmittel mit durchschnittlich rund 150 Millionen Euro. Hessenweit werden 200 Professuren direkt aus HSP-2020-Mitteln finanziert. Zusätzlich wurden aus dem Baumaßnahmen-Programm („HSP 2020 INVEST“) in den Jahren 2012 bis 2013 insgesamt rund 117 Millionen Euro für Baumaßnahmen verausgabt. Weitere 69 Millionen sind im Jahr 2014 abgeflossen. Durch Baumaßnahmen, Anmietungen von Räumlichkeiten sowie Weiternutzung von Gebäuden wird damit dem Mangel an Lehrräumen und Hörsälen erfolgreich begegnet.
Diese Anstrengungen sind notwendig und richtig, denn Hessen hat im Zeitraum zwischen 2005 – dem Bezugsjahr des HSP 2020 – und 2015 mit 36 Prozent einen hohen prozentualen Zuwachs bei der Anzahl der Studierenden zu verzeichnen gehabt. Im Wintersemester 2017/18 wurden an den hessischen Hochschulen rund 260.200 Studierende gezählt, im Wintersemester 2005/06 waren es noch 163.200. Hessen hat darauf auch außerhalb des HSP 2020 reagiert und steigert die Grundmittel der Hochschulen im kommenden Jahr auf einen historischen Höchststand von 1,7 Milliarden Euro.
Die Fortsetzung und Verstetigung des Hochschulpaktes muss über ein bloßes „Weiter so“ hinausgehen: Es ist richtig, der Qualität von Forschung und Lehre sowie den Berufschancen der Absolventen ein höheres Gewicht beimessen zu wollen. Wir müssen uns zudem, unabhängig von Einzelfragen der Finanzierung, grundsätzlich mit der Balance zwischen Hochschulausbildung und Berufsausbildung auseinandersetzen, welche für den wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Erfolg unseres Landes von enormer Bedeutung ist. Die Diskussion darüber, ob nicht auch die berufliche Bildung von einer Verlängerung profitieren kann, muss jetzt begonnen werden.“