Die Akzeptanz für den Schutz von Flüchtlingen in Deutschland wird auch davon mit bestimmt, dass diejenigen, die wieder ausreisepflichtig sind, auch ausreisen.
Die Akzeptanz für den Schutz von Flüchtlingen in Deutschland wird auch davon mit bestimmt, dass diejenigen, die wieder ausreisepflichtig sind, auch ausreisen.
Ich kann jeden verstehen, der auch aus wirtschaftlichen Gründen gern in Deutschland bleiben will. Doch ist das grundgesetzlich abgesicherte Asylrecht daran gebunden, dass jemand aus politischen oder religiösen Gründen im Heimatland verfolgt wird.
Wirklich Verfolgte müsse man schnellstmöglich sprachlich, schulisch und beruflich integrieren. Damit sei man in Hessen gut vorangekommen.
Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass mehrfach rechtlich abgesicherte Ablehnung von Asylbewerbern hintertrieben wird. Wer nicht freiwillig und auch nicht auf Aufforderung ausreise - oftmals mit wirtschaftlicher Unterstützung für den Neustart im Heimatland, müsse notfalls auch mit der Abschiebehaft rechnen. Die Diskussion um angebliche Gewalt im Abschiebevollzug in Eberstadt sei offenbar völlig haltlos. Hingegen müsse sich jeder, der versuche, eine Abschiebung mit Sitzblockaden und teilweise Gewalt zu verhindern, rechtlich verantworten.